top of page

Allgemeine Vermietbedingungen

der MGM HoReCa UG (haftungsbeschränkt)

Markgrafenmühle 3 | DE 03050 Cottbus

(nachfolgend Vermieter oder Pension genannt)

  1. GELTUNGSBEREICH

    1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern und Wohnungen zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters.

    2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

  1. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

    1. Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

    2. Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.

  2. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

    1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

    2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die Pension beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

    3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

    4. Die Pension kann ihre Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen der Pension angemessen erhöht.

    5. Der Kunde bekommt für seine Zimmerbuchungen vor Anreise eine Rechnung. Die Pension kann dem Kunden einen Rabatt bis zu 50% auf den Zimmerpreis einräumen. Voraussetzung für diesen Rabatt ist der Geldeingang aus dem Konto der Pension vor Bezug der Unterkunft durch den Gast. Bei kurzfristiger Buchung wird die Nutzung einer Echtzeitüberweisung empfohlen.

      Sollte die Unterkunft bezogen werden ohne dass ein Geldeingang auf dem Konto der Pension zu verzeichnen ist, so erlischt der Rabatt und der Gast muss den vollen Preis zahlen.

      Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen und Verzugszinsen

      Die Pension ist berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits geleistet wurde.

    6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder verrechnen.

    7. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

  3. RÜCKTRITT DES KUNDEN

    (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN

    1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die Pension der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

    2. Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Pension auszulösen.

    3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt die Pension einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält die Pension den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Die Pension hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann die Pension den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

  4. RÜCKTRITT DER PENSION

    1. Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die Pension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

    2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

    3. Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls - höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein; die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist

    4. Der berechtigte Rücktritt der Pension begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

  5. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

    1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

    2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

    3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vereinbarten Logispreises in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  6. MEDIENINFRASTRUKTUR

    1. Der Kunde erwirbt mit dem CheckIn / Bezug der Unterkunft Gemeinschaftseigentum und -besitz an den Leitungen und der Infrastruktur für die Übermittlung von Daten, insbesondere urheberrechtlich geschützter Daten. Unter anderem handelt es sich um Fernseher, Wlan-Router, die Satelitenanlage sowie alle Medien-Empfangsgeräte, die der Kunde nicht selbst in die Pension einbringt.

      Besitz und Eigentum an dieser Infrastruktur bleibt auch nach Auszug des Kunden so lange beim Kunden bis ein neuer Kunde die Unterkunft bezieht. Die Pension hat zu keinem Zeitpunkt Eigentum und / oder Besitz an dieser Infrastruktur um keine GEMA-pflichtige Weiterleitung bzw. „öffentliche Wiedergabe“ von urheberrechtlich geschützten Werken zu verursachen.

      Der Kunde ist verpflichtet dem folgendem Kunden Besitz und Eigentum an exakt der selben Daten-Infrastruktur zu verschaffen welche er übernommen hat und stimmt der stillschweigenden Eigentums- und Besitzübertragung zu.

  7. HAFTUNG DER PENSION

    1. Die Pension haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet sie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

    2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. die Pension empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit der Pension.

    3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Pensionsparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer

    4. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Die Pension haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Sätze

  8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

    1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

    2. Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Cottbus. Sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Cottbus.

    3. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

    4. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist die Pension darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OSPlattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ die Pension nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

bottom of page